Nutzungsbedingungen der MVB GmbH für Verlage zur Nutzung der Internet-Plattform VLB-TIX.DE
(Stand: September 2024)
Präambel
MVB GmbH betreibt unter vlbtix.de eine Internet-Plattform für die Information und Kommunikation über neue Bücher („VLB-TIX“). VLB-TIX verbessert den Informationsfluss zwischen Verlagen, Buchhändlerinnen und Buchhändlern, Vertriebskooperationen, Buchhandelsgemeinschaften, Vertreterinnen und Vertretern und deren Kundinnen und Kunden sowie Journalistinnen und Journalisten und Bloggerinnen und Bloggern. Weiterführende Produktinformationen über die Neuerscheinungen aller im Verzeichnis Lieferbarer Titel (VLB) gelisteten Verlage erleichtern die Einordnung und Bewertung von Novitäten, die somit bedarfs- und zielgruppenspezifisch vermarktet und eingekauft werden können.
1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
1.1 MVB GmbH (im Folgenden „MVB“) bietet ihre unter Ziffer 2 beschriebenen Dienstleistungen Verlagen (im Folgenden auch „Nutzerin und Nutzer“) ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) an, die der Verlag durch Registrierung oder Inanspruchnahme der Dienste anerkennt.
1.2 Die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MVB zu VLB-TIX, abrufbar unter www.vlbtix.de/agb, gelten ergänzend.
1.3 MVB kann ihre VLB-TIX-Dienste unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliase dieser Domains anbieten; derzeit erfolgt das Angebot ausschließlich über vlbtix.de. Alle Webseiten, auf denen die VLB-TIX-Dienste zur Verfügung gestellt werden, werden im Folgenden als „VLB-TIX-Webseiten“ bezeichnet. Die Nutzungsbedingungen gelten unabhängig davon, auf welcher der VLB-TIX-Webseiten sich die Nutzerin/der Nutzer registriert oder eingeloggt hat.
2. Leistungen
2.1 Verlagen stehen über VLB-TIX folgende Leistungen zur Verfügung:
Basis-Leistungen:
- Recherche in VLB-TIX
Nutzerinnen und Nutzer erhalten nach Registrierung die Möglichkeit, im Novitätenbestand von VLB-TIX zu recherchieren. Als Novität gelten Titel ab Erstankündigungstermin bis ein Jahr nach Erscheinungstermin. Novitäten der Vorsaison, die in die Backlist integriert wurden, sind nicht von der Recherchemöglichkeit umfasst.
- Einrichten von Nutzergruppen
Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, Nutzergruppen zu erstellen und/oder sich in Nutzergruppen beliebig zusammenzuschließen.
- Verlags- und Titelpräsentation / Novitäten in VLB-TIX
Verlage, die Titel an das VLB melden, sind mit diesen Titeln automatisch und unentgeltlich in VLB-TIX gelistet. Zu diesen Titeln werden Metadaten aus der NEWBOOKS-Datenbank zugespielt.
- Notizen / Annotationen
Die in VLB-TIX eingestellten Titel- und Verlagsbestände können von den Nutzerinnen und Nutzern durch Notizen und Annotationen angereichert werden. Notizen und Annotationen sind nur für die Mitglieder der erstellenden Nutzergruppe ersichtlich, abhängig von den jeweils eingeräumten Rechten und des jeweiligen Rechtemanagements. Weitere Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 5 geregelt.
- Webbasierter Zugang zu VLB-TIX
MVB stellt den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu VLB-TIX webbasiert über www.vlbtix.de zur Verfügung.
Premium-Leistungen:
- Datenanreicherung
Diese Daten können vom Verlag mit eigenen und fremden Inhalten angereichert werden. Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 6 und 7 geregelt. Alle Titel werden in VLB-TIX für Dritte sichtbar vorgehalten.
- Digitale Vorschauen
Verlage haben über VLB-TIX die Möglichkeit, auf Basis ihrer Verlags- und Titelpräsentationen digitale Vorschauen zu ihrem Verlagsprogramm, Novitäten und Backlisttitel zu erstellen. Ausgangspunkt hierfür sind die vom Verlag zum VLB und an die NEWBOOKS-Datenbank gemeldeten Daten.
- Digitaler Vorschauversand via E-Mail
Verlage haben über VLB-TIX die Möglichkeit, Vorschauen, Titelzusammenstellungen und Kataloge elektronisch an Interessenten zu versenden (z.B. an Buchhändlerinnen und Buchhändler, Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger oder Leserinnen und Leser, auch an Nutzerinnen und Nutzer und Interessenten, die nicht bei VLB-TIX registriert sind). Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 8 geregelt.
- Reporting
MVB stellt der Nutzerin/dem Nutzer auf VLB-TIX, soweit technisch bereits realisierbar, auf Wunsch Reportings über die Nutzung ihrer Nutzer- und Titelpräsentationen sowie digitalen Vorschauen zur Verfügung. Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 9 geregelt.
- Webbasiertes Verwaltungssystem
MVB stellt Verlagen ein webbasiertes Verwaltungssystem zur Pflege und Verwaltung seiner Daten zur Verfügung. Soweit der Verlag Zugangsdaten zu von VLB-TIX unterstützten Drittsystemen (z.B. Warenwirtschaftssystemen, Verlagsauslieferung) hinterlegt hat, übernimmt MVB die Übermittlung der Daten an die vom Verlag bestimmten Drittsysteme.
2.2 Weitere Dienstleistungen und Services (wie z.B. Schulungen, Webinare oder Beratungsdienstleistungen zum Datenmanagement; Erstellung von individuellen Schnittstellen, Customizing, Aussendung von Leseexemplaren und Marketing) werden von der MVB auf Anfrage gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung bereitgestellt.
3. Vertragsschluss / Registrierung
3.1 MVB betreibt die technische Plattform VLB-TIX auf Grundlage der VLB-TIX-Datenbank. Zur Inanspruchnahme von VLB-TIX ist eine Registrierung des Verlags erforderlich. Es stehen folgende, verbindliche Registrierungsvarianten zur Verfügung, für die jeweils unterschiedliche Nutzungsbedingungen gelten:
- Registrierung als „Verlag“ (zusätzlicher Verlagsvertrag erforderlich)
- Registrierung als „Vertretung / Vertriebskooperation / Buchhandelsgemeinschaft“
- Registrierung als „Buchhandlung“
- Registrierung als „Bloggerin / Blogger / Presse / Leserin / Leser“
Die Nutzerin/Der Nutzer sichert im Rahmen der Registrierung zu, dass er für eine Registrierung als Verlag berechtigt ist.
3.2 Mit Abschluss der Registrierung gibt die Nutzerin/der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Basis-Leistungen von VLB-TIX für Verlage ab. MVB nimmt dieses Angebot durch Freischaltung der Nutzerin/des Nutzers an. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen der Nutzerin/dem Nutzer und der MVB in Bezug auf die Bereitstellung der Basis-Leistungen zustande. Hinweis: Im Rahmen der Registrierung stehen dem Verlag lediglich die Basis-Leistungen zur Verfügung; Premium-Leistungen bedürfen der gesonderten Beauftragung gemäß nachfolgender Ziffer 4.
3.3 Der Verlag sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, der MVB Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen.
3.4 Bei der Anmeldung wählt die Nutzerin/der Nutzer ein Passwort. Die Nutzerin/Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch durch Dritte unmöglich ist. Kennwörter sind in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Verlust oder das Bekanntwerden des Passworts gegenüber unberechtigten Dritten ist MVB unverzüglich anzuzeigen. MVB wird den Zugang daraufhin sperren und der Nutzerin/dem Nutzer ein neues Passwort zuteilen.
3.5 MVB kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob eine angemeldete Nutzerin/ein angemeldeter Nutzer tatsächlich diejenige Person ist, die die Nutzerin/der Nutzer vorgibt zu sein. MVB leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität einer Nutzerin/eines Nutzers. Jede Nutzerin/Jeder Nutzer hat sich selbst von der Identität einer anderen Nutzerin/eines anderen Nutzers zu überzeugen.
4. Vertragsabschluss über Premium-Leistungen
4.1 Premium-Leistungen hat der Verlag unter Verwendung eines schriftlichen oder elektronischen Bestellscheins (vgl. Anlage 1) gesondert zu beauftragen. Zur Inanspruchnahme der Premium-Leistungen ist eine Registrierung des Verlags für Basisleistungen nach Ziffer 3.1. erforderlich.
4.2 Der Vertrag über die Bereitstellung von Premium-Leistungen kommt mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch beide Parteien zu Stande, spätestens aber mit Bereitstellung der Leistung durch MVB.
5. Besondere Bedingungen für Anmerkungen / Notizen (Netiquette)
5.1 Im Rahmen der Notizfunktion können Nutzerinnen und Nutzer Fragen, Informationen, Kommentare und Kritiken veröffentlichen und mit anderen Nutzerinnen und Nutzern über VLB-TIX teilen (sog. Anmerkungen / Notizen).
5.2 Die Funktion „Anmerkungen / Notizen“ wird ausschließlich zu den nachfolgenden Verhaltensregeln (Netiquette) zur Verfügung gestellt, die die Nutzerin/der Nutzer mit Freigabe und Veröffentlichung einer Notiz / Anmerkung anerkennt:
- Bei der Nutzung der Kommentarfunktion haben Nutzerinnen und Nutzer stets die geltenden Gesetze zu beachten, insbesondere auch das Marken-, Urheber- und/oder Wettbewerbsrecht.
- Nutzerinnen und Nutzer haben sich tolerant und respektvoll gegenüber anderen Nutzerinnen und Nutzern zu verhalten und dementsprechend zu äußern.
- Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte im Rahmen von Anmerkungen / Notizen einzustellen, insbesondere
- keine Beleidigungen, Schmähkritik und/oder herabsetzende Äußerungen über andere Nutzerinnen und Nutzer und/oder Inhalte abzugeben, sondern nur sachbezogene Kommentare und Kritik einzustellen;
- keine diskriminierenden, rassistischen und/oder menschenfeindlichen Äußerungen zu tätigen und/oder eine vulgäre oder obszöne Sprache zu verwenden;
- nicht zu Straftaten aufzurufen oder Straftaten gut zu heißen;
- keine jugendgefährdenden Inhalte zu veröffentlichen;
- keine Werbung einzustellen;
- nicht auf Inhalte zu verlinken, die gegen geltendes Recht und/oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen;
- keine individuellen E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Absenderinnen und Absender und/oder sonstige personenbezogene Daten zu veröffentlichen oder sonst wie preiszugeben.
- Nutzerinnen und Nutzer haben auf Provokationen und/oder unnötige Polemik zu verzichten.
- Eigene Beiträge und Kommentare haben Nutzerinnen und Nutzer vor Veröffentlichung sorgfältig auf Angaben zu überprüfen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Einträge besteht nicht.
- Nutzerinnen und Nutzer, die der Auffassung sind, durch Anmerkungen / Notizen eines anderen Nutzes unter Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen beeinträchtigt zu werden, können sich bei der MVB unter vlbtix@mvb-online.de beschweren. MVB wird die Beschwerde prüfen und im Fall eines Verstoßes die Anmerkung / Notiz löschen (siehe nachfolgend Ziffer 8).
- Kommentare, die gegen geltendes Recht und/oder unsere Nutzungsbedingungen verstoßen, können jederzeit gelöscht werden (siehe nachfolgend Ziffer 8).
5.3 Mit Veröffentlichung/Freigabe seiner Anmerkung/Notiz räumt die Nutzerin/der Nutzer der MVB die zur Veröffentlichung und Verbreitung in VLB-TIX erforderlichen Rechte ein, insbesondere das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Anmerkung/Notiz einzeln oder als Bestandteil der VLB-TIX-Datenbank - auch auszugsweise - zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und Dritten zur Nutzung insgesamt oder auch auszugsweise zu überlassen. Etwaig vorgesehene Nutzungs- oder Verbreitungsbeschränkungen (z.B. die Zugänglichkeit zu einer Anmerkung/Notiz nur innerhalb einer bestimmten Nutzergruppe) werden beachtet.
5.4 Die Nutzerin/Der Nutzer erklärt mit Veröffentlichung/Freigabe seiner Anmerkung/Notiz, dass sie/er über sämtliche zur Veröffentlichung in VLB-TIX erforderlichen Rechte verfügt und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, durch die Veröffentlichung nicht verletzt werden; die Nutzerin/der Nutzer erklärt ferner, dass ihre/seine Anmerkung/Notiz keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder gesetzeswidrigen Inhalte aufweist. Die Nutzerin/Der Nutzer stellt MVB insoweit von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.
6. Bedingungen der Verlags- und Titelpräsentation / Novitäten / Datenanreicherung / Digitale Vorschauen
6.1 Die Verlage haben über VLB-TIX die Möglichkeit, digitale Verlags- und Titelpräsentationen sowie digitale Vorschauen zu ihrem Verlagsprogramm inkl. Backlist und Novitäten zu erstellen. Hierzu stellt MVB über VLB-TIX verschiedene Vorschauformate und Templates zur Verfügung. Die Templates können in Eigenregie befüllt oder durch eine Agentur bearbeitet werden.
6.2 Titeldaten in VLB-TIX: Datenquelle für die VLB-TIX-Datenbank sind die vom Verlag zum VLB gemeldete Daten und ergänzende Metadaten aus der NEWSBOOK-Datenbank. Zusätzlich zu diesen Daten kann der Verlag weitere Daten in VLB-TIX einspielen, über das webbasierte Verwaltungssystem vorhandene Daten bearbeiten, zusätzliche Informationen ergänzen und bearbeiten, sowie Kommentare, Notizen und digitale Inhalte einfügen („ergänzende Daten und Inhalte“).
6.3 Der Verlag ist für die Richtigkeit der von ihm eingestellten ergänzenden Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Er wird die Daten vor der Versendung an MVB auf ihre Richtigkeit überprüfen und die in VLB-TIX verzeichneten Daten selbst regelmäßig dahingehend überprüfen, ob die von ihm gemachten Angaben weiterhin zutreffend sind und im Falle der Unrichtigkeit unverzüglich deren Korrektur veranlassen. MVB ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, die vom Verlag gemachten Angaben zu berichtigen, sofern sie einen offensichtlichen Fehler feststellt.
6.4 VLB-TIX ist ein den Austausch zwischen Verlagen, Buchhändlerinnen und Buchhändlern, Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Bloggern, Leserinnen und Lesern und Buchkundinnen und -kunden förderndes Marketinginstrument, das als interaktives Mittel zur Absatzförderung von Novitäten eingesetzt werden kann. Dies schließt auch die gezielte Ansprache von einzelnen Kundinnen und Kunden oder Kundengruppen über das VLB-TIX ein. Der Verlag räumt der MVB, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, hiermit das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die vom Verlag überlassenen ergänzenden Daten und Inhalte einzeln oder als Bestandteil der VLB-TIX-Datenbank - auch auszugsweise - zu vervielfältigen, zu verbreiten und auch Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Eine Übertragung von Rechten an Dritte zur eigenen Nutzung der Inhalte ist hiermit nicht verbunden; wünschen Dritte die vom Verlag überlassenen ergänzenden Daten und Inhalte zu nutzen, müssen sie sich wegen der erforderlichen Rechteeinräumung mit dem Verlag direkt in Verbindung setzen.
6.5 Der Verlag erklärt, dass er Inhaber sämtlicher zur vertragsgemäßen Nutzung der von ihm gelieferten Daten, ergänzenden Daten und Inhalte erforderlichen Rechte ist und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, durch die vertragsgemäße Nutzung nicht verletzt werden; der Verlag erklärt ferner, dass die von ihm gelieferten Daten keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder gesetzeswidrigen Inhalte aufweisen. Der Verlag stellt MVB insoweit von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.
7. Besondere Bedingungen für die Datenanreicherung mit Inhalten dritter Nutzer
7.1 Die Titelpräsentationen können in VLB-TIX durch dritte Nutzerinnen und Nutzer (z.B. Buchhändlerinnen und Buchhändler, Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger oder Leserinnen und Leser) durch Notizen und Anmerkungen angereichert werden. Notizen und Anmerkungen sind nur für die Mitglieder der erstellen den Nutzergruppe ersichtlich, abhängig von den jeweils eingeräumten Rechten und des jeweiligen Rechtemanagements. Soweit MVB respektive der Verlag über die entsprechenden Rechte verfügt, kann er von Notizen und Anmerkungen Kenntnis nehmen und diese in seine Titel- oder Verlagspräsentation einbinden.
7.2 Eine Pflicht zur Prüfung der Datenrichtigkeit von Notizen und Anmerkungen dritter Nutzerinnen und Nutzer durch MVB besteht nicht. Eine Verantwortlichkeit für Inhalte oder Informationen dritter Nutzerinnen und Nutzer scheidet aus, mit Ausnahme der in Ziffer 11.2 genannten Pflichten.
8. Besondere Bedingungen für den Versand von digitalen Vorschauen via E-Mail
8.1 Als Verlage, Buchhändlerin/Buchhändler und Vertriebskooperation/freie Handelsvertreterin/freier Handelsvertreter registrierte Nutzerinnen und Nutzer haben über VLB-TIX die Möglichkeit, die von ihnen erstellten Titelpräsentationen sowie Vorschauen bzw. Links zu ihren Vorschauen in VLB-TIX elektronisch an Interessenten zu versenden. Interessenten können Nutzerinnen und Nutzer von VLB-TIX sein (z.B. Buchhändlerinnen und Buchhändler, Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger oder Leserinnen und Leser), aber auch Personen aus dem Kunden- und Interessentenkreis der Nutzer, die nicht bei VLB-TIX registriert sind. Hierzu erhält die Nutzerin/der Nutzer die Möglichkeit, beliebige E-Mail-Adressen aus seinem Kundenbestand in VLB-TIX zu verwenden.
8.2 Die Nutzerin/Der Nutzer ist der rechtlich Verantwortliche für die Durchführung einer solchen Versandaktion; sie/er hat dies im Rahmen der Kommunikation ausdrücklich klarzustellen.
8.3 Bei Nutzung der Versandfunktion ist die Nutzerin/der Nutzer, neben den Pflichten nach Ziffer 10 verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen zu beachten und insbesondere die im Zusammenhang mit E-Mail-Werbung relevanten datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der DSGVO und § 7 UWG einschließlich der hierzu ergangenen Rechtsprechung einzuhalten.
8.4 Die Nutzerin/Der Nutzer sichert i.S. eines selbstständigen Garantieversprechens zu, über die für eine E-Mail-Ansprache zu Werbezwecken erforderlichen Einwilligungen der von ihr/ihm angegebenen Empfängerinnen und Empfänger zu verfügen und die Einwilligungen entsprechend der genannten gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß eingeholt zu haben.
8.5 Im Fall von Verstößen gegen seine Pflichten, insbesondere Ziffer 8.3, stellt die Nutzerin/der Nutzer MVB von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.
8.6 Gehen bei MVB Beschwerden, Löschungs- und/oder Sperrungsersuchen wegen unverlangter (E-Mail-)Werbung ein, werden diese unverzüglich an die Nutzerin/den Nutzer weitergeleitet. MVB ist berechtigt, E-Mail-Adressen von Beschwerdeführern unverzüglich zu sperren und/oder von den Versandlisten der Nutzerinnen und Nutzer zu entfernen. Das Recht zur Sperrung von Leistungen nach Ziffer 12 bleibt hiervon unberührt.
9. Besondere Bedingungen für Reportings
9.1 MVB stellt den Verlagen auf VLB-TIX, soweit technisch bereits realisierbar, auf Wunsch Reportings hinsichtlich der Nutzung ihrer Verlags- und Titelpräsentationen einschließlich der digitalen Vorschauen zur Verfügung.
9.2 Die Reports werden unter Beachtung der geltenden Gesetze, insbesondere des Datenschutzes bereitgestellt. Der genaue Umfang der Reports einschließlich deren Detailtiefe bleibt den Festlegungen von MVB vorbehalten. MVB bemüht sich, Wünsche und Anregungen der Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich des Inhalts und der Detailtiefe im Rahmen des technisch Möglichen und des rechtlich Zulässigen zu berücksichtigen.
9.3 Ein Anspruch auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit von Reports besteht nicht.
10. Allgemeine Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer
10.1 Die Nutzerin/Der Nutzer wird bei der Inanspruchnahme der VLB-TIX-Leistungen von MVB alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen beachten und befolgen.
10.2 Die Nutzerin/Der Nutzer prüft Daten und/oder sonstige Informationen vor deren Versendung an MVB auf Viren und setzt dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme ein.
10.3 Speichert die Nutzerin/der Nutzer im Rahmen der Erbringung von Diensten auf Servern der MVB-Inhalte, ist ausschließlich die Nutzerin/der Nutzer für diese Inhalte verantwortlich. MVB ist insbesondere nicht verpflichtet, die gespeicherten Inhalte und/oder sonstige Daten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.
10.4 Die Nutzerin/Der Nutzer wird die von ihr/ihm übermittelten ergänzenden Daten und Inhalte selbst sichern sowie eigene Sicherungskopien erstellen, um VLB-TIX bei einem Verlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.
10.5 Die Nutzerin/Der Nutzer wird bei der Inanspruchnahme der VLB-TIX-Leistungen der MVB alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen beachten und befolgen. Insbesondere wird die Nutzerin/der Nutzer
- marken- oder urheberrechtliche Schutzrechte bei der Inanspruchnahme der Leistungen und Einstellen von Daten oder Inhalten beachten;
- straf- und jugendschutzrechtliche Vorschriften einhalten, d. h. insbesondere keine Daten oder Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten einstellen, veröffentlichen und/oder verbreiten;
- folgende Handlungen unterlassen
- unaufgefordertes Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Junk-Mail, Mail-Spamming),
- die ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise.
11. Allgemeine Pflichten der MVB
11.1 MVB wird bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen und Angebote alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen beachten und befolgen.
11.2 Soweit MVB dem Verlag Inhalte und Informationen dritter Nutzerinnen und Nutzer der VLB-TIX-Datenbank (z.B. Buchhändlerinnen und Buchhändler, Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger oder Leserinnen und Lesern) zum Zwecke der Datenanreicherung zur Verfügung stellt und diese vom Verlag in sein Angebot eingebunden werden (vgl. Ziffer 7), erklärt MVB,
- sich darum zu bemühen, in Abhängigkeit der jeweils eingeräumten Rechte und des jeweiligen Rechtemanagements innerhalb von Nutzergruppen (siehe Ziffer 5 oben) die zur Einbindung und Veröffentlichung von Notizen und Annotationen erforderlichen Rechte von den Nutzerinnen und Nutzern einzuholen;
- sich von den Nutzerinnen und Nutzern zusichern zu lassen, dass diese selbst über die erforderlichen Rechte verfügen und Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte nicht verletzen;
- sich zusichern zu lassen, dass die eingestellten Inhalte und Informationen keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder gesetzeswidrigen Inhalte enthalten;
- entsprechende Freistellungsregelungen für den Fall von Rechtsverletzungen mit den Nutzerinnen und Nutzern vorzusehen wurden.
11.3 MVB weist daraufhin, dass eine inhaltliche Prüfung der von dritten Nutzerinnen und Nutzern in VLB-TIX eingestellten Inhalte und Informationen (u. A. Notizen und Anmerkungen) grundsätzlich nicht erfolgt. Im Fall von Rechtsverletzungen und/oder Beschwerden wird MVB die Verlage unverzüglich hierüber informieren, damit rechtsverletzende Inhalte und Informationen aus den Verlagspräsentationen und/oder Vorschauen entfernt werden können.
12. Leistungsverweigerungsrechte / Sperrung oder Löschung von Daten und Inhalten
12.1 MVB kann die Bereitstellung von Leistungen nach diesem Vertrag auf Kosten der Nutzerin/des Nutzers sperren, insbesondere wenn
- MVB aufgrund einer gerichtlichen, behördlichen oder aufsichtsrechtlichen Anweisung oder Auflage hierzu verpflichtet wird;
- MVB gemäß Ziffer 11.3 berechtigt wäre, den Vertrag zu beenden; das Recht zur Kündigung wird durch die Sperre der Leistungen insoweit nicht berührt;
- eine Lastschrift durch die Bank der Nutzerin/des Nutzers nicht eingelöst oder zurückgewiesen oder von der Nutzerin/dem Nutzer widerrufen wurde;
- die Nutzerin/der Nutzer bei der Zahlung der Entgelte trotz vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung durch MVB mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Verzug gerät;
- die Nutzerin/der Nutzer gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt oder eine sonstige ihr/ihm obliegende Verpflichtung erheblich oder nachhaltig verletzt, und, sofern eine Abmahnung im Einzelfall erforderlich ist, er das vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich einstellt bzw. rückgängig macht.
12.2 Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Die Nutzerin/Der Nutzer ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, den jeweiligen Pflichtenverstoß unverzüglich zu beseitigen oder die Rechtmäßigkeit seines Verhaltens darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
12.3 Besteht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Inhalten und/oder Informationen auf VLB-TIX ein hinreichender Verdacht auf Rechtsverletzungen und/oder die Beeinträchtigung von Rechten Dritter, ist VLB-TIX berechtigt, einzelne Daten, Inhalte oder Kommentare auch ohne Ankündigung gegenüber der Nutzerin/dem Nutzer zu sperren oder zu entfernen, und nach vorheriger Ankündigung auch dauerhaft aus dem System von VLB-TIX zu löschen; der Nutzerin/dem Nutzer bleibt der Nachweis der Rechtmäßigkeit vorbehalten.
13. Gewährleistung / Verfügbarkeit
13.1 MVB erbringt ihre internetbasierten Dienstleistungen, insbesondere die Seite www.vlbtix.de mit einer Verfügbarkeit über das Internet von 98% im Monat (30 Tage). MVB wird sich darum bemühen, ihr Internetangebot in diesem Rahmen zum Abruf für Nutzerinnen und Nutzer bereitzuhalten, schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Datenabruf im Einzelfall. Entsprechendes gilt für die Verfügbarkeit des webbasiertes Verwaltungssystems.
13.2 Stellt MVB der Nutzerin/dem Nutzer im Rahmen ihrer Dienste Speicherplatz zur Verfügung, stehen bei Mangelhaftigkeit des bereitgestellten Speicherplatzes der Nutzerin/dem Nutzer die Gewährleistungsrechte gemäß den §§ 536 ff. BGB zu. Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB ausgeschlossen.
13.3 Zugang zur VLB-TIX Datenbank und zum webbasierten Verwaltungssystem über die Seite www.vlbtix.de erfolgt über das öffentliche Internet unter Verwendung einer üblichen HTTPS-Verschlüsselung. Die für den Zugang erforderliche Internet- bzw. Telekommunikations- / Datenverbindung ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und wird von MVB nicht geschuldet. Hierfür ist allein die Nutzerin/der Nutzer verantwortlich.
13.4 MVB hat keinen Einfluss auf die in die VLB-TIX-Datenbank von Nutzerinnen und Nutzern zu einzelnen Titeln eingestellten Daten, Inhalten und Informationen, und übernimmt daher für deren inhaltliche Richtigkeit oder Qualität keine Gewähr.
14. Entgelt
14.1 Für die Premium-Leistungen ist ein jährliches Entgelt zu entrichten. Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts wird jährlich neu berechnet. Es richtet sich nach der Anzahl der veröffentlichten Novitäten des Verlags im Vorjahr (abhängige E-Books werden nicht berechnet) und der jeweils gültigen Preisliste (Staffelpreise). Die Entgeltberechnung bzw. -festlegung erfolgt im ersten Quartal eines Kalenderjahres jeweils rückwirkend zum 1. Januar. Im ersten Nutzungsjahr erfolgt eine anteilige Entgeltberechnung pro rata temporis für die Anzahl der tatsächlich genutzten Monate. Die jeweils gültige Preisliste kann unter www.vlbtix.de/preisliste abgerufen werden.
14.2 Die VLB-TIX-Basisleistungen für Verlage von MVB (Ziffer 12) werden derzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
15. Vertragslaufzeit / Kündigung
15.1 Die Vereinbarung über Basisleistungen (Ziffer 3) beginnt mit dem Abschluss der Registrierung / Freischaltung des Zugriffs und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt durch Löschung des Nutzerprofils in der Profilverwaltung, sowohl seitens der Nutzerin/des Nutzers als auch seitens MVB. Im Fall der Kündigung wird das Nutzer-Konto vom Service-Team von MVB unverzüglich nach Vertragsbeendigung – in der Regel innerhalb von drei Tagen - gelöscht.
Bezieht die Nutzerin/der Nutzer ausschließlich Basisleistungen, so endet das Vertragsverhältnis automatisch, wenn die Nutzerin/der Nutzer ein Jahr lang nicht mehr im Rahmen seines Nutzer-Kontos auf VLB-TIX aktiv war. In diesem Fall wird das Nutzer-Konto automatisch von MVB gelöscht.
15.2 Werden zusätzlich Premium-Leistungen (Ziffer 4) vereinbart, gilt folgendes: Die Vereinbarung über Premium-Leistungen beginnt mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch beide Parteien und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Vereinbarung kann unter Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines Kalenderjahres (31.12.) mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden; eine Kündigung von Basisleistungen vor Beendigung der Vereinbarung über Premium-Leistungen ist ausgeschlossen.
15.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten vorbehalten. Ein solcher wichtiger Grund liegt für MVB insbesondere vor,
- wenn sich die Vermögensverhältnisse der Nutzerin/des Nutzers aufgrund objektiver Anhaltspunkte (z.B. Bonitätsrating von Auskunfteien) nicht nur unerheblich verschlechtert haben, die Nutzerin/der Nutzer seine Zahlungen eingestellt oder die Einstellung von Zahlungen angekündigt hat, die Nutzerin/der Nutzer zahlungsunfähig ist, oder wenn ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Nutzerin/des Nutzers gestellt worden ist;
- wenn die Nutzerin/der Nutzer eine ihm obliegende Verpflichtung erheblich oder nachhaltig verletzt, und, sofern eine Abmahnung im Einzelfall erforderlich ist, sie/er das vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich einstellt bzw. rückgängig macht.
15.4 Die Kündigung – gleich aus welchem Grund – bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (vgl. Ziffer 18.3).
15.5 Die Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund, lässt die von MVB an Dritte eingeräumten Nutzungsrechte unberührt.
16. Änderungsvorbehalt
16.1 MVB ist berechtigt, die Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich Entgelte zu ändern. MVB wird dem Vertragspartner spätestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (§ 126b BGB; Brief, E-Mail, Fax) informieren. Ist der Vertragspartner mit der beabsichtigten Änderung nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs (6) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb der Frist von sechs Wochen, gilt dies als Einverständnis des Vertragspartners zur Vertragsänderung. MVB wird auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer unterbliebenen fristgerechten Kündigung in der Änderungsmitteilung hinweisen.
16.2 MVB ist berechtigt, die technischen Spezifikationen für den Zugang zur VLB-TIX-Plattform zu ändern, insbesondere an einen gegebenenfalls künftigen neuen markt- und branchenüblichen Standard anzupassen. MVB ist außerdem berechtigt, einseitige Vorgaben, insbesondere die Anforderungen an Reportings, nach pflichtgemäßem Ermessen neu zu bestimmen.
17. Datenschutz
Einzelheiten zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer sind in den Datenschutzbestimmungen von MVB zu VLB-TIX geregelt, die unter www.vlbtix.de/datenschutz abrufbar sind.
18. Sonstige Bestimmungen
18.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.
18.2 Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.3 Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach getroffene Abreden, welche von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB; Brief, E-Mail, Fax). Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Formerfordernis der Textform.
18.4 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass MVB ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung jederzeit ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise auf ein mit MVB und/oder dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main, verbundenes Unternehmen übertragen kann. Wird die Nutzerin/der Nutzer durch eine solche Übertragung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt, so kann die Nutzerin/der Nutzer diese Vereinbarung fristlos zum Tag des Inkrafttretens der Übertragung kündigen.
18.5 Sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam ist oder es werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.